Terms and Conditions

der Bürger Electronic GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Fassung vom 1. Mai 2018)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES

1.1 Diese Lieferbedingungen haben für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferverträge, sowie sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, Gültigkeit, es sei denn, sie werden im jeweiligen Vertrag ausdrücklich geändert. Beratungsleistungen sind auch solche Leistungen, die der Erzielung eines Auftrages dienen.
1.2. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit Auftragserteilung werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Besteller rechtsverbindlich anerkannt.
1.3. Hiermit verlieren alle früheren anderslautenden Bedingungen ihre Gültigkeit.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Unsere Angebote sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, stets freibleibend. Ändern sich während einer Bindefrist die Angebote unserer Zulieferer, so gilt die Bindefrist als nicht vereinbart.
2.2 Ein Vertrag kommt erst und nur so zustande, wie der Auftrag von Bürger Electronic GmbH schriftlich bestätigt wurde. Eine Bestätigung über den Eingang eines Auftrages ist keine Auftragsbestätigung und stellt weder eine Zustimmung noch einen Vertragsabschluss dar. Im Vertrag nicht geregelte Absprachen, sowie aller vor dem Zustandekommen des Vertrags entstandener Schriftverkehr verlieren mit unserer Auftragsbestätigung jegliche Gültigkeit.

3. PRODUKTEIGENSCHAFTEN

Produktmerkmale und -eigenschaften, sowie Angaben über Anwendungen, erzielbaren Ergebnissen und Ähnlichem in Angeboten, Datenblättern, Prospekten und anderen Unterlagen stellen Erfahrungswerte bzw. angestrebte Eigenschaften dar und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als “zugesicherte Eigenschaften” bezeichnet und bei Zustandekommen des Vertrages bestätigt werden.

4.EIGENTUMSVORBEHALT an UNTERLAGEN

Alle nichtveröffentlichten Unterlagen, die dem Kunden überlassen wurden, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder Vervielfältigt noch dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen des diese Unterlagen betreffenden Auftrages, sind diese Unterlagen unaufgefordert und kostenfrei an uns zurückzugeben.

5.0 ALLGEMEINE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Die Zahlungen sind frei Zahlstelle innerhalb 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum so zu leisten, dass Bürger Electronic GmbH über den fälligen Betrag spätestens am Fälligkeitstermin verfügen kann.
5.2 Bei Überschreiten des Fälligkeitstermins gerät der Besteller, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug. Bürger Electronic GmbH verrechnet Verzugszinsen von 8% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zzgl. der ges. MWSt. Sie sind höher anzusetzen, wenn Bürger Electronic GmbH eine höhere Zinsbelastung nachweist.
5.3 Wird der Versand, die Zustellung oder die Abholung vom Besteller verzögert, so kann, beginnend ein Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnet werden. Das Lagergeld wird auf 5 % begrenzt, es sei denn, es werden höhere Kosten nachgewiesen
5.4 Für Erstkunden und Auslandsbestellungen liefern wir gegen Vorauskasse oder gegen unwiderrufliches Dokumenten-Akkreditiv.
5.5 Bürger Electronic GmbH behält sich vor, bei größeren Auftragsvolumen ab 15.000,00€ eine Anzahlung von 50% des Warenwertes zu verlangen bzw. Teilrechnungen zu stellen.
5.6 Alle Nebenkosten des Zahlungsverkehrs trägt der Besteller.
5.7 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
5.8 Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder auf Grund fehlender Voraussetzungen beim Besteller verzögert, so erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferbereitschaft.
5.9 Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers aufkommen lassen, werden alle unsere ausstehenden Forderungen sofort fällig. Noch nicht erbrachte Lieferungen und Leistungen erfüllen wir den Umständen entsprechend gegen Nachnahme oder Vorauskasse, oder treten unter Ausschluss irgendwelcher Schadensersatzansprüche gegen uns, vom Vertrag zurück.

5A ZAHLUNGSBEDINGUNGEN für SONDERGERÄTE UND SONDERLEISTUNGEN

Es gelten die Vereinbarungen des Auftrages.

6. PREISE

6.1 Alle angegebenen Preise sind Nettopreise – unverpackt ab Werk- zuzüglich Verbringungskosten, Zölle, u.a.- und der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Bürger Electronic GmbH behält sich vor, die Preise im Verhältnis der Kostensteigerungen für Material und Arbeit anzuheben, die zwischen Angebotsabgabe und Lieferung eintreten.
6.3 Bei Lieferung zu Listenpreisen werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen verrechnet.
6.4 Alle Preise gelten nur für die angegebene Liefermenge zu den festgelegten Lieferterminen. Wird bei Abrufaufträgen die Teilliefermenge reduziert (mehr Teillieferungen), oder werden die festgelegten Liefertermine verzögert, so ist Bürger Electronic GmbH zu einer Preisanpassung berechtigt.

7. LIEFER – und LEISTUNGSFRISTEN

7.1 Für die Liefer- und Leistungsfristen gelten die Vertragsvereinbarungen. Die Einhaltung der Fristen setzt die rechtzeitige Klärung aller offenen technischen und kaufmännischen Fragen, sowie die Erfüllung aller vom Besteller zu erbringender Vorleistungen voraus. Solche Vorleistungen sind im Vertrag festgehalten und sind z.B. Pläne, Genehmigungen, Freigaben, Zahlungen.
7.2 Bei einer Verzögerung des Beginns der Fristlaufzeit von bis zu 14 Tagen verzögert sich die Frist (Liefertermin) entsprechend. Bei einer weiteren Verzögerung ist die Frist unter Berücksichtigung der veränderten Gegebenheiten (Urlaubszeiten, Hereinnahme anderer Aufträge) neu festzulegen.
7.3 Die Frist gilt als eingehalten wenn: – bei Lieferungen ohne Montage oder Aufstellung der Liefergegenstand innerhalb der geltenden Frist dem Besteller versandbereit gemeldet oder zum Versand gebracht bzw. abgeholt wurde. – bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage dies innerhalb der geltenden Frist erfolgt.
7.4 Ist die Nichteinhaltung der Frist auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, oder den Eintritt unvorhersehbarer Hemmnisse wie Krankheit, Ausfall eines wichtigen Arbeitsgerätes, anderen Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wichtiger Bauteile, Teile und Geräte, nicht mehr lieferbarer wichtiger Bauteile, geänderter Spezifikationen und Ähnliches zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferfrist stillschweigend um den zur Beseitigung des Grundes angemessenen Zeitraum. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse im Werk bzw. der oder den Fertigungsstätte(n) eines Zulieferers oder Subunternehmers auftreten.
7.5 Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
7.6 Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
7.7 Wird der Versand, die Zustellung oder die Abholung vom Besteller verzögert, so kann, beginnend ein Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnet werden. Das Lagergeld wird auf 5 % begrenzt, es sei denn, es werden höhere Kosten nachgewiesen.
7.8 Wird ein Auftrag vom Auftraggeber 24 Stunden nach Auftragsvergabe storniert, so ist Bürger Electronic GmbH berechtigt bis zu 50 % des Auftragvolumens als Stornogebühr in Rechnung zu stellen.
7.9 Die Lieferzeit eines Rahmenauftrages beträgt in der Regel 6 Monate, falls es nicht mit Bürger Electronic GmbH schriftlich abweichend vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist müssen Restbestände innerhalb von 14 Tagen abgenommen werden. Feste Abruftermine müssen definiert werden, wenn diese nicht eingehalten werden, werden die Restbestände marktüblich verzinst.


8 GEWÄHRLEISTUNG

8.1 Bürger Electronic GmbH gewährleistet, dass die Lieferungen und Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Lieferungen und Leistungen erheblich mindern.
8.2 Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweislich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Später festgestellte Mängel sind bei Entdeckung Bürger Electronic GmbH sofort schriftlich bekannt zu geben.
8.3 Im Falle eines Mangels, zu dem auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, kann Bürger Electronic GmbH nach Wahl alle diejenigen Teile unentgeldlich nachbessern oder Ersatz liefern, die bei Neugeräten innerhalb von 12 Monaten – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer- vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss Bürger Electronic GmbH unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
8.4 Nachbesserungen werden nach Wahl von Bürger Electronic GmbH im Werk oder von einer autorisierten Servicestelle ausgeführt. Die Verbringungskosten trägt in jedem Fall der Besteller. Soll die Instandsetzung an einem anderen Ort erfolgen, so trägt der Besteller die entstehenden Mehrkosten.
8.5 Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Bei einer von Bürger Electronic GmbH schriftlich anerkannten Mängelrüge dürfen Zahlungen des Bestellers in einem zum Mangel angemessenen Verhältnis zurückgehalten werden.
8.6 Der Besteller gewährt Bürger Electronic GmbH zur Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert er diese, so ist Bürger Electronic GmbH von der Mängelhaftung befreit.
8.7 Falls Bürger Electronic GmbH trotz schriftlicher Anmahnungen des Bestellers den Mangel nicht behebt und auch eine angemessene Nachfrist verstreichen lässt, kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
8.8 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Nichtbeachtung der Anweisungen und des Handbuches bzw. der Bedienungsanleitung, sowie ungeeigneter Betriebsmittel und Umweltbedingungen. Werden Instandsetzungen oder sonstige Eingriffe vom Besteller oder Dritten vorgenommen, so erlöschen Garantie und Mängelhaftung.
8.9Die Gewährleistungsfrist beträgt für Nachbesserungen und Reparaturen 3 Monate, für Ersatzlieferungen und Ersatzteile 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können, um die Dauer der Betriebsunterbrechung durch Nachbesserungen, Ersatzleistungen oder Ersatzlieferungen.
8.10 Weitere Ansprüche des Bestellers gegen Bürger Electronic GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
8.11 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8.12 Steckverbinder sind Verschleißteile und unterliegen nicht der Gewährleistung.
8.13 Software von Bürger Electronic GmbH darf ausschließlich nur mit Geräten, die bei Bürger Electronic produziert und erworben worden sind ge- und benutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und darf nur mit schriftlicher Zustimmung erfolgen. Die Weitergabe von Kopien der Software ist untersagt. Für Software, die kostenlos zu den jeweiligen Schnittstellen geliefert wird, gibt es keine Gewährleistung. Für Akkumulatoren gilt die Gewährleistungsregelung des jeweiligen Zulieferers. Diese werden vom Besteller anerkannt und akzeptiert.

9.REPARATUREN und KOSTENVORANSCHLÄGE

9.1 Kostenvoranschläge sind stets unverbindlich und werden in Rechnung gestellt.
9.2 Wird Bürger Electronic GmbH der Reparaturauftrag erteilt, so wird der Kostenvoranschlag mit der Reparatur verrechnet. Bei Bestellung eines neuen Ersatzgerätes werden die Kosten für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
9.3 Treten bei der Reparatur weitere Defekte auf, die bei der Eingangsbefundung zum Kostenvoranschlag nicht erkennbar waren, so werden wir diese Zusatzkosten dem Besteller zur Genehmigung bekannt geben.


10.HAFTUNG

Die Firma Bürger Electronic GmbH, deren Geschäftsleitung sowie deren Mitarbeiter haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Im Falle, dass schuldhafte Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglicher Hauptvertragspflicht oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Abs. 2 BGB haftet Bürger Electronic GmbH im gesetzlichen Umfang. Im Falle von Datenverlusten haftet die Firma Bürger Electronic GmbH nur, wenn der Besteller die Datenbestände mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn, dass die Datenverluste von Bürger Electronic GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.

11.GEFAHRENÜBERGANG

11.1 Die Gefahr geht auch bei vereinbarter oder nichtvereinbarter frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.Dies gilt auch für Teillieferungen.
11.2 Die Verpackung und der Versand erfolgen nach bestem Ermessen von Bürger Electronic GmbH. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung durch uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
11.3 Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaftsmeldung auf den Besteller über. Auf seinen Wunsch und seine Kosten wird Bürger Electronic GmbH die verlangten üblichen Versicherungen wie vorstehend, sowie Einbruch und Diebstahl bewirken.

12. EIGENTUMSVORBEHALT

12.1 Alle Lieferungen und Leistungen bleiben Eigentum von Bürger Electronic GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen von Bürger Electronic GmbH aus der Geschäftsverbindung. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Wiederverkäufern ist die Veräußerung nur gegen entsprechende Sicherheiten, z. B. einer Bankbürgschaft, gestattet.
12.2 Die Entwicklungsrechte gehen nur dann auf den Besteller über, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten steht unseren Bestellern das Nutzungsrecht zu. Bürger Electronic GmbH kann das erworbene “know-how” auch in andere Projekte einfließen lassen. Erweiterungen bei Entwicklungen sind kostenpflichtig und werden auf Nachweis abgerechnet. Gewähr- und Garantieleistungen sind von dieser Regelung unberührt.

13. GERICHTSSTAND

13.1 Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten nach Wahl von Bürger Electronic GmbH der Hauptsitz oder die Niederlassung von Bürger Electronic GmbH.
13.2 Es gilt Deutsches Recht.

14. VERBINDLICHKEIT DES VERTRAGES

Der Vertrag bleibt auch bei Nichtigkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.